Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 01.01.2026
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln gegenwärtig und künftig Geschäfts- und Vertragsbeziehungen zwischen InnoValiente und den Vertragspartnern, im Folgenden Kunde genannt. Der Kunde und InnoValiente gemeinsam werden als Vertragsparteien bezeichnet.
§ 1 Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Beratungs-, Inhouse-, Coaching- oder ähnliche Aufträge sowie offene Seminare und Lehrgänge, Vorträge, Themenabende und Symposien von InnoValiente. Abweichende Regelungen gelten nur insoweit, als diese schriftlich vereinbart sind.
Aufträge werden ausschließlich zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen durchgeführt. Der Kunde erkennt die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von InnoValiente an. Abweichende Geschäftsbedingungen einzelner Kunden werden grundsätzlich nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich bestätigt.
Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen, Zusagen und sonstige Erklärungen von Mitarbeitern von InnoValiente oder von davon beauftragten Dritten bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von InnoValiente. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schrifterfordernisses selbst.
§ 2 Vertragsschluss
InnoValiente erstellt dem Kunden auf Anfrage ein individuelles Angebot. Dieses erfolgt immer schriftlich und hat eine Gültigkeit von 30 Tagen. Telefonische Absprachen müssen nachträglich von InnoValiente schriftlich erfasst und vom Kunden schriftlich bestätigt werden.
Anmeldungen beziehungsweise Aufträge in Bezug auf sämtliche Angebote müssen schriftlich per Post oder E-Mail erfolgen und werden erst wirksam, wenn sie durch InnoValiente schriftlich bestätigt werden. Die Buchung ist für den Kunden verbindlich.
§ 3 Rücktritt des Kunden
Die Stornierung der gebuchten Veranstaltung ist von dem InnoValiente-Kunden umgehend schriftlich per Post oder E-Mail mitzuteilen. Bei einer Stornierung bis 30 Kalendertage vor der Veranstaltung ist die Stornierung kostenfrei. Dazu ist der Widerruf in Textform per Post oder E-Mail an untenstehende Adresse zu richten.
In allen anderen Fällen ist die Stornierung kostenpflichtig.
Übersicht
- Bis einschließlich 30 Kalendertage vor der Veranstaltung: kostenfrei
- 29 bis 15 Kalendertage vor der Veranstaltung: 50 %
- 14 bis 7 Kalendertage vor der Veranstaltung: 75 %
- Ab 6 Kalendertagen vor der Veranstaltung oder bei Nichterscheinen: 100 % jeweils zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer
Es gilt das Datum des Posteingangs bei InnoValiente. Sämtliche Zahlungen und Erstattungen haben innerhalb von 14 Kalendertagen nach der Stornierung zu erfolgen. Das Ausfallhonorar bezieht sich auf das im Angebot vereinbarte Gesamthonorar.
Besondere Regelungen für das KI-Führungsprogramm
Das KI-Führungsprogramm wird als Gesamtprogramm gebucht. Mit der Buchung wird ein Teilnahmeplatz für die gesamte Programmlaufzeit verbindlich gebucht. Eine Stornierung oder Kündigung nach Vertragsabschluss ist daher nicht vorgesehen. Die Teilnahme kann jedoch nach vorheriger Abstimmung auf eine andere Person übertragen werden.
§ 4 Absage durch InnoValiente
Eine Veranstaltung kann aus organisatorischen Gründen, wegen Krankheit der Dozentin oder des Dozenten oder in Fällen höherer Gewalt von InnoValiente abgesagt werden. Bei Erkrankung der Dozentin oder des Dozenten ohne Möglichkeit, rechtzeitig für Ersatz zu sorgen, hat InnoValiente das Recht, die Veranstaltung auf einen Ausweichtermin zu verschieben.
In übrigen Fällen werden sich die Vertragsparteien über Ersatztermine einvernehmlich verständigen. Fällt eine Veranstaltung ersatzlos aus, erhält der Kunde die bereits gezahlte Gebühr in voller Höhe zurück. Darüber hinausgehende Ansprüche, wie zum Beispiel Stornierungskosten für Unterkünfte und Anreise, Zinsen oder eventuelle Verdienstausfälle, bestehen nicht.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
Preise und Rabattmöglichkeiten für die jeweiligen Veranstaltungen sind der entsprechenden Veranstaltungsbeschreibung oder dem Angebot zu entnehmen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Abweichende Regelungen werden explizit in den Veranstaltungsbeschreibungen beziehungsweise im Angebot dargelegt.
Verbindlich sind allein die Preise im Angebot. Mögliche Abweichungen bei den Darstellungen auf externen Internetplattformen hat InnoValiente nicht zu verantworten. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Rechnungsstellung, spätestens jedoch bis zum in der Rechnung angegebenen Termin zur Zahlung fällig. Die privatrechtlichen Regelungen über den Verzug des Schuldners bleiben unberührt.
Bei Aufträgen mit zwei oder mehreren separaten Durchführungsterminen können Teilrechnungen entsprechend den bereits erbrachten Leistungen gestellt werden. Die Rechnungsstellung erfolgt in diesem Fall am Anfang des Monats für den jeweils abgelaufenen Monat. Teilrechnungen müssen nicht als solche bezeichnet sein. Der Erhalt einer Rechnung bedeutet nicht, dass InnoValiente damit den Auftrag vollständig abgerechnet hat.
Reisekosten, Spesen und Übernachtungskosten werden, soweit nicht anderweitig vereinbart, zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Höhe ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Abweichende Modalitäten bezüglich der Preise und Zahlungsbedingungen, zum Beispiel eine Ratenzahlung, bedürfen in jedem Einzelfall einer schriftlichen Bestätigung durch InnoValiente. Allgemeine Ansprüche hierauf bestehen nicht.
§ 6 Leistungen von InnoValiente
Der Leistungsumfang von InnoValiente ist in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung beziehungsweise im Angebot dargelegt. Ergeben sich bei der ordnungsgemäßen Durchführung eines Inhouse-, Coaching- oder Beratungsauftrages Änderungen oder Erweiterungen des festgelegten Auftragsvolumens, sind diese zusätzlich schriftlich zu vereinbaren.
Die von InnoValiente abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher stets die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schuldet InnoValiente kein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis, und zwar auch dann, wenn konkrete Projektziele vereinbart werden.
Die Stellungnahmen und Empfehlungen von InnoValiente bereiten lediglich die unternehmerischen Entscheidungen des Kunden vor. Sie können diese in keinem Fall ersetzen.
InnoValiente ist berechtigt, die Methode oder die Art der Inhouse-, Coaching- oder Beratungsaufträge nach sachgemäßem Ermessen selbst zu bestimmen, soweit keine entgegenstehenden Abmachungen schriftlich vereinbart wurden oder soweit zwingende Vorschriften nicht eine bestimmte Vorgehensweise erfordern.
Die Inhalte einer Veranstaltung können bei Bedarf und nach ausschließlichem Ermessen von InnoValiente angepasst werden und somit in gewissem Rahmen von den in der Veranstaltungsbeschreibung dargestellten Inhalten abweichen. Die Berater nehmen dabei Rücksicht auf die Wünsche der Teilnehmer. Die genaue Didaktik und Gestaltung der Veranstaltung unterliegt allein InnoValiente.
InnoValiente ist berechtigt, zur Auftragsdurchführung auch Unterauftragnehmerinnen und Unterauftragnehmer einzusetzen. Der Kunde hat grundsätzlich keinen Anspruch auf die Auswahl einer bestimmten Beraterin oder eines bestimmten Beraters. Falls notwendig, kann InnoValiente die zunächst vorgesehenen Beraterinnen oder Berater durch qualifizierte Personen ersetzen.
§ 7 Mitwirkungspflicht des Kunden beziehungsweise Teilnehmers
Der Kunde ist zur Mitwirkung an der Veranstaltung verpflichtet, soweit dies für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Vertragsgegenstandes erforderlich ist. Die Mitwirkungspflichten des Kunden stellen Hauptleistungspflichten dar.
Bei Inhouse-, Coaching- oder Beratungsaufträgen übergibt der Kunde kostenlos und rechtzeitig alle erforderlichen Informationen und Unterlagen und stellt die erforderlichen Räumlichkeiten und technischen Umgebungen kostenlos zur Verfügung.
§ 8 Urheberrecht und Geheimhaltung
An den von InnoValiente erstellten Unterlagen, Präsentationen, Ergebnissen, Simulationen, Übungen, Berechnungen, Zeichnungen etc. sowie sämtlichen vor, während oder nach der Veranstaltung erstellten Foto-, Text- und Videomaterialien etc. behält sich InnoValiente die Urheberrechte ausdrücklich vor.
Jegliche Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte, Nutzung im Rahmen der internen Weiterbildungsmaßnahmen oder für die eigenen beratenden Tätigkeiten oder sonstige Nutzung durch den Kunden oder die Teilnehmenden ist nur mit schriftlicher Zustimmung von InnoValiente gestattet. Abweichende Vereinbarungen über die Übertragung von Nutzungsrechten und die Vergabe von Lizenzen können einzelvertraglich getroffen werden.
Werden zur Durchführung einer Veranstaltung Unterlagen von Dritten verwendet, verbleiben die Urheberrechte bei diesen. Vorstehende Formulierung gilt sinngemäß.
Es ist dem Kunden, den Teilnehmenden sowie Dritten insbesondere nicht gestattet, die von InnoValiente erstellten Unterlagen, Präsentationen, Ergebnisse, Simulationen, Übungen, Berechnungen, Zeichnungen etc. sowie sämtliche vor, während oder nach der Veranstaltung erstellten Foto-, Text- und Videomaterialien etc. auch auszugsweise inhaltlich oder redaktionell zu verändern oder geänderte Versionen zu verwenden, zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen beziehungsweise weiterzuleiten, ins Internet oder in andere Netzwerke entgeltlich oder unentgeltlich einzustellen, sie nachzuahmen, zu veräußern oder für sonstige Zwecke zu nutzen.
Etwaige Urheberrechtsvermerke, Kennzeichen oder Markenzeichen dürfen nicht entfernt werden. Eine Veröffentlichung oder Vervielfältigung von Unterlagen, Simulationen, Übungen und/oder Zertifikaten von InnoValiente einschließlich der Wort- und Bildmarke zu Werbezwecken ist grundsätzlich untersagt, es sei denn, dies wurde von InnoValiente schriftlich eingewilligt. Die Einwilligung kann jederzeit von InnoValiente widerrufen werden.
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, die vertraulichen Informationen der jeweils anderen Vertragspartei, die sie im Rahmen der Auftragsabwicklung erhalten, geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Vertragsparteien stellen weiterhin sicher, dass ihre Mitarbeitenden und Unterauftragnehmer, die Zugang zu vertraulichen Informationen erhalten, ebenso zur Wahrung der Geheimhaltung und Nichtverwendung verpflichtet werden. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach der Beendigung der Veranstaltung beziehungsweise des Auftrags.
§ 9 Haftung
InnoValiente haftet für Personen- und Sachschäden, die vor, während und nach den Veranstaltungen entstehen beziehungsweise entstanden sind, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von InnoValiente oder ihrer Erfüllungsgehilfen. Dies gilt auch für Veranstaltungen beim Kunden vor Ort oder in den von InnoValiente angemieteten Räumlichkeiten.
Wird eine wesentliche Vertragspflicht oder eine Kardinalpflicht fahrlässig verletzt, besteht ein Anspruch ausschließlich auf Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens.
InnoValiente haftet gegenüber Dritten im Rahmen der bestehenden Haftpflichtversicherung. Weiterreichende Ansprüche gegenüber InnoValiente sind ausgeschlossen. Dies umfasst auch den Ausschluss der Haftung für die Garderobe und sonstige zur Veranstaltung mitgebrachte Sachen. Jeder Kunde beziehungsweise Teilnehmende haftet selbst für verlorengegangene oder entwendete Sachen.
Eine Haftung für Schäden, die durch die Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten infolge einfacher Fahrlässigkeit verursacht worden sind, ist ausgeschlossen. Der Kunde hat etwaige Schäden, für die InnoValiente haften soll, unverzüglich bei InnoValiente schriftlich anzuzeigen.
Kontakt
Sandra WagnerBrückenbauerin. Beraterin. Prozessbegleiterin.
Manteuffelstr. 64
10999 Berlin
Mobil: 0163 1760033
E-Mail:
Website: https://innovaliente.de/